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1 absprechen
absprechen <unreg, -ge-, h>1. v/t (vereinbaren) kararlaştırmak;jemandem etwas absprechen b-ni bş bakımından yetersiz görmek;JUR jemandem ein Recht absprechen b-nin bir hakkını tanımamak
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Jemandem etwas lassen müssen — Wir gebrauchen die Redensart im Sinne von »jemandem etwas nicht absprechen können, bei jemandem etwas ohne Vorbehalte anerkennen müssen«: Eines muss man ihm lassen: Er ist sehr mutig. So heißt es etwa in Reinhold Ruthes Sachbuch »Psychologie… … Universal-Lexikon
absprechen — ạb·spre·chen (hat) [Vt] 1 etwas (mit jemandem) absprechen (mit jemandem) über etwas sprechen und es gemeinsam vereinbaren ≈ verabreden <eine Reise, einen Termin absprechen>: einen Zeitplan mit einem Kollegen absprechen 2 jemandem etwas… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
treffen — trẹf·fen; trifft, traf, hat / ist getroffen; [Vt/i] (hat) 1 (jemanden / etwas) treffen jemanden / etwas mit einem Schuss, Schlag, Wurf o.Ä. erreichen (und verletzen, beschädigen o.Ä.) ↔ verfehlen: Er traf sie mit dem Schneeball mitten ins… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abstreiten — ạb·strei·ten (hat) [Vt] 1 etwas abstreiten (mit Nachdruck) sagen, dass etwas, das ein anderer behauptet, nicht wahr ist: Er streitet ab, dass er der Schuldige ist; Sie streitet ab, die Tat begangen zu haben 2 jemandem etwas abstreiten behaupten … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abfinden — Vst. std. (13. Jh., Standard 16. Jh.) Stammwort. Ursprünglich gerichtlicher Ausdruck (zunächst ndd.), zu (ein Urteil) finden, wobei zufinden jemandem etwas durch Urteil zusprechen abfinden (mit Dt.) jemandem etwas durch Urteil absprechen . Dann… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Recht — Rẹcht das; (e)s, e; 1 nur Sg, Kollekt; die Regeln für das Zusammenleben der Menschen in einem Staat, die in Gesetzen festgelegt sind <das bürgerliche, öffentliche Recht; das Recht anwenden, verletzen, brechen; das Recht auf seiner Seite haben … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
besprechen — mit jemandem Rücksprache halten; debattieren; durchsprechen; diskutieren; konferieren; argumentieren; bereden; erörtern; kritisch bewerten; rezensieren * * * be|spre|chen [bə ʃprɛçn̩], bespricht, besprach, besprochen: 1. <tr … Universal-Lexikon
Berechtigung — Be·rẹch·ti·gung die; , en; meist Sg; 1 die Berechtigung (zu etwas) das Recht oder die Erlaubnis, etwas zu tun <die Berechtigung zu etwas haben, bekommen; jemandem eine Berechtigung erteilen, absprechen>: Haben Sie die Berechtigung, hier zu … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Dach — 1. Auf ein zerrissen Dach fliegen keine Tauben. – Grimm, II, 663. »Eim alten Haus, zerrissen Dach fliegen nicht viel Tauben nach.« (Wolgemut, Esopus, 1623, II, 268.) 2. Auf einem neuen Dache wächst kein Moos. 3. Besser das Dach verloren als das… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
beraten — Tipp geben; beistehen; (jemandem) Rat geben; gemeinsam nachdenken; beratschlagen * * * be|ra|ten [bə ra:tn̩], berät, beriet, beraten: 1. <tr.; hat (jmdm.) einen Rat geben, mit Rat beistehen: sich von einem Anwalt beraten lassen; sie hat ihn… … Universal-Lexikon
Reinmar der Alte — Herr Reinmar der Alte (Codex Manesse, frühes 14. Jahrhundert) Reinmar der Alte, auch Reinmar von Hagenau, deutscher Minnesänger der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Seine Person ist urkundlich nicht belegt, jedoch sind unter seinem Namen in… … Deutsch Wikipedia